Schmerz-Syndrome

Es wird zwischen akuten und chronischen Schmerz-Syndromen unterschieden:

Akuter Schmerz: Dieser tritt beispielsweise bei Zahn-Schmerzen, akut-auftretenden Rückenbeschwerden oder bei einem Herz-Infarkt auf. In dieser Situation ist eine fachärztliche Versorgung sofort erforderlich.

Chronische Schmerzen: Hier besteht die Schmerz-Symptomatik länger als 3 Monate. Diese Beschwerden können im Zusammenhang mit beispielsweise körperlichen Erkrankungen wie

  • Durchblutungs-Störungen
  • Kopfschmerzen
  • post-traumatischen Zuständen
  • Rücken-Beschwerden (s. auch chronische Rückenschmerzen)
  • Tumoren

von Ihnen beschrieben werden.

Grundsätzlich ist es notwendig, die Ursache des bestehenden Schmerzsyndroms diagnostisch abzuklären.

Weitere Leistungen

Termin vereinbaren

Jetzt ganz einfach einen Termin anfragen